Pflegekosten
Pflege kostet Geld. Zu Hause genauso wie in einem Pflegeheim.
Die Kosten bestehen aus mehreren Teilen. Einen Teil übernimmt die Pflegeversicherung, den Rest muss die pflegebedürftige Person oder die Familie selbst zahlen.
Wie viel das am Ende ist, hängt davon ab, welcher Pflegegrad vorliegt, welche Leistungen genutzt werden und wie viel Hilfe im Alltag zusätzlich gebraucht wird.
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für die Pflege.
Wie viel übernommen wird, hängt vom Pflegegrad und den gewünschten Leistungen ab.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten:
- Pflegegeld: Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen.
- Pflegesachleistungen: Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt.
- Kombinationsleistungen: Eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für zusätzliche Unterstützung, z. B. im Haushalt oder bei der Betreuung.
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Umbauten im Bad).
- Leistungen für → Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die auch miteinander kombiniert werden können.
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld stellt die Pflegeversicherung zur Verfügung.
Eine Übersicht der aktuellen Beträge für Pflegegelt und Sachleistungen finden in der Tabelle:
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick. (aktueller Stand: 22.07.2025)
Die vollständige Tabelle mit ausführlichen Informationen über alle Leistungen finden Sie auf der Website des → Bundesgesundheitsministeriums.
Kombinationsleistungen
Wenn ein Teil der Pflege durch Angehörige und ein Teil durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden.
Die Pflegeversicherung zahlt dann anteilig beide Leistungen, je nachdem, wie viel des Sachleistungsbetrags in Anspruch genommen wird.
So können pflegende Angehörige zusätzlich finanziell unterstützt werden, auch wenn ein Pflegedienst beteiligt ist.
Eigenanteil
Da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, bleibt in vielen Fällen ein Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst tragen müssen. Das bedeutet: Wenn die tatsächlichen Pflegekosten den Betrag der Sachleistungen übersteigen, müssen die Mehrkosten von den Pflegebedürftigen selbst übernommen werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Mehrleistungen, die über die Kassenleistungen hinausgehen
- Individuelle Zusatzwünsche (z. B. mehr Hauswirtschaft, häufigere Einsätze)
- Nicht erstattungsfähige Leistungen oder Eigenbeteiligungen
Die Höhe dieses Eigenanteils hängt immer vom individuellen Bedarf und den vereinbarten Leistungen ab.
Beispiel:
Frau Müller hat Pflegegrad 3. Sie lebt allein zu Hause und wird mehrmals täglich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Für ihre Grundpflege und hauswirtschaftliche Unterstützung fallen im Monat Kosten in Höhe von 1.800 € an.
Die Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen von 1.497 € monatlich.
Die Differenz von 303 € muss Frau Müller selbst tragen, entweder aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe zusätzlicher Unterstützungsleistungen.
Um solche Mehrkosten abzufedern, stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung:
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für anerkannte Angebote im Haushalt oder zur Betreuung.
- Kombinationsleistungen: Wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, kann Pflegegeld zusätzlich zu Sachleistungen genutzt werden.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Jahresbudgets, die flexibel zur Finanzierung von Mehrbedarf eingesetzt werden können. Für dieses Thema haben wir eine eigene Rubrik unter → Wissenswertes/Verhinderungs- und Kurzeitpflege
- Steuerliche Entlastungen: Pflegekosten können teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Interessant für →Selbstzahler.
Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege): Wenn eigene Mittel nicht ausreichen, kann das Sozialamt ungedeckte Pflegekosten übernehmen. Diese Unterstützung wird als „Hilfe zur Pflege“ bezeichnet und deckt die verbleibenden Kosten nach Prüfung der finanziellen Situation ab.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie bei der → Verbraucherzentrale.
Pflegekosten realistisch betrachtet
In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht alle tatsächlich entstehenden Kosten abdecken. Individuelle Bedürfnisse treiben die Kosten zusätzlich an, zum Beispiel, wenn mehr Unterstützung im Haushalt, zusätzliche Betreuungszeiten oder häufigere Einsätze des Pflegedienstes gewünscht werden.
Auch wenn verschiedene Entlastungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, bleibt oft ein Eigenanteil, der individuell getragen werden muss. Die tatsächlichen Pflegekosten hängen stark vom Pflegegrad, den gewählten Leistungen und dem persönlichen Bedarf ab. Kein Fall ist wie der andere.
Deshalb ist eine individuelle Beratung besonders wichtig. So lassen sich frühzeitig mögliche Eigenanteile erkennen und passende Entlastungsangebote finden.
Gerne beraten wir Sie persönlich und helfen Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden.
