Pflegeversicherung und Pflegegrade

In Deutschland gibt es eine Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung gehört zur gesetzlichen Sozialversicherung. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung. Privatversicherte haben eine private Pflegeversicherung. Zuständig ist immer die Pflegekasse bei der jeweiligen Krankenkasse.

 

Damit die Pflegeversicherung Leistungen zahlen kann, wird ein Pflegegrad benötigt. Der Pflegegrad zeigt, wie viel Hilfe eine Person braucht. Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung gibt es.

In der darunterliegenden Tabelle finden Sie die Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick. (aktueller Stand: 22.07.2025)

Die Tabelle bietet Ihnen einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen der Pflegeversicherung. Je nach individueller Situation können die tatsächlichen Beträge abweichen. Die vollständige Tabelle und ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des → Bundesgesundheitsministeriums
 

Der Pflegegrad

Der Pflegegrad zeigt an, wie viel Unterstützung eine Person im Alltag benötigt. Er bestimmt, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt.

Es gibt 5 Pflegegrade. Welcher Pflegegrad zutrifft, wird anhand der Pflegebedürftigkeit ermittelt.
Dafür findet eine Begutachtung statt, bei der 6 Lebensbereiche bewertet werden:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Alltagsgestaltung und soziale Kontakte

So wird Pflegegrad ermittelt:

 

Nachdem Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, läuft das Verfahren wie folgt ab:

  1. Die Pflegekasse beauftragt einen Gutachter.
  2. Der Gutachter besucht Sie zu Hause und bewertet Ihre Situation anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs.
  3. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten Pflegegrad.
  4. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

 

Für weiterführende und detaillierte Informationen empfehlen wir die →  Verbraucherzentrale. Dort finden Sie umfassende Erläuterungen zur Pflegebedürftigkeit und zum Einstufungsverfahren.

 

Pflegegrad beantragen

Um einen Pflegegrad zu beantragen, reicht es aus, einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Der Antrag ist grundsätzlich von der pflegebedürftigen Person zu beantragen. Sie können dafür ganz einfach bei Ihrer Krankenkasse anrufen, dort werden Sie an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet.

 

Der Antrag kann formlos erfolgen, zum Beispiel telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief.
Eine kurze Mitteilung das Sie einen Pflegegrad beantragen möchten reicht vollkommen aus.

 

Nachdem der Antrag eingegangen ist, erhalten Sie Unterlagen von der Pflegekasse. Außerdem wird ein Gutachtertermin vereinbart, welcher sich bei Ihnen meldet, um die Pflegesituation zu beurteilen. Auf dieser Grundlage wird der passende Pflegegrad festgelegt.

  • Wichtig: Notieren Sie unbedingt das Datum der Antragstellung, denn ab diesem Monat können Leistungen rückwirkend gezahlt werden.

Tipps zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin finden Sie auf einer Unterseite der Verbraucherzentrale.


Wo Sie weitere Unterstützung finden, erfahren Sie ebenfalls auf einer separaten Seite der Verbraucherzentrale.


Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung finden Sie ebenfalls dort.

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